Unterzeichnung Konzessionsverträge Strom und Erdgas
Nachdem die Konzessionsvergabe ordnungsgemäß ausgeschrieben worden war, hatte nur die Ewa ein Gebot abgegeben. Dieses Gebot wurde nach eingehender Prüfung als für beide Vertragspartner vorteilhaft angesehen. In der vom Stadtrat wie erwähnt beschlossenen Vorlage heißt es dazu: „Die Auswertung des Angebots zeigt, dass die Ewa eine ordnungsgemäße und interessengerechte Wahrnehmung der Aufgaben als Konzessionär erwarten lässt“. In den jetzt unterzeichneten Verträgen wird unter anderem geregelt, dass die Ewa öffentliche Straßen und Wege für die Instandsetzung und den Bau von Leitungen nutzen darf. Im Gegenzug erhält die Stadt eine Konzessionsabgabe, deren Höhe sich nach der gelieferten Energiemenge richtet.
Der die Gasversorgung regelnde Konzessionsvertrag gilt für das gesamte Stadtgebiet, der Konzessionsvertrag zur Stromversorgung für das Stadtgebiet mit Ausnahme der Stadtteile Kosma, Zetzscha und Ehrenberg. Die Belieferung dieser drei Ortsteile mit Strom übernimmt ein anderer Versorger.