Beschädigung von Verteilerschränken
Die Ewa weist darauf hin, dass eine Beschädigung der Kabelverteiler nicht nur Stromausfälle der Kunden nach sich ziehen kann, sondern strafbar und vor allem lebensgefährlich ist. Es kann durch frei liegende Kabel im beschädigten Kabelverteiler zum Lichtbogen und zur Körperdurchströmung kommen.