Badeunfall mit Personenschaden
In der Badeordnung des Bades ist vermerkt, dass nur sichere Schwimmer den entsprechenden Schwimmbereich nutzen dürfen. Aufgrund fehlender Schwimmkenntnisse passiert es immer wieder, dass Besucher des Bades sich selbst, aber auch andere Badegäste in Gefahr bringen. Bei der z. Z. herrschenden Hitzewelle und einem damit verbundenen hohen Besucheraufkommen, sollte gegenseitige Rücksichtnahme beim Schwimmen das oberste Gebot sein.