Sponsoringprojekt 2019 der Ewa „bei uns zu Hause“
Sponsoringprojekt 2019 der Ewa „bei uns zu Hause“
Die Ewa übernimmt nicht nur wirtschaftliche Verantwortung für Altenburg und das Altenburger Land durch eine sichere Versorgung mit Strom, Erdgas, Wärme und Wasser, sondern bringt sich auch in vielfältigster Form in das öffentliche Leben mit ein.
Jedes Jahr profitieren Vereine und Initiativen von der Förderung durch die Ewa. Wir unterstützten Projekte aus den Bereichen Sport, Kunst, Kultur, Soziales, Umwelt, Wissenschaft und Technik. Dies wollen wir beibehalten und sprechen mit unserem Sponsoren-Wegweiser alle Vereine, Organisationen und Gruppierungen, Institutionen und Personen an.
Der Sponsoren-Wegweiser der Ewa regelt für das Jahr 2019 die Vergabe von unseren Geldern an besonders förderwürdige Projekte. Im Fokus dabei stehen die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die Nachhaltigkeit der Projekte und der Gewinn für die Zukunft.
Die Ewa stellt für das Jahr 2019 ein Gesamtbudget zur Verfügung. Wenn diese Gelder ausgeschöpft sind, können auch keine weiteren Sponsoring-Maßnahmen umgesetzt werden.
Die Höchstgrenze für ein Projekt beträgt 2.500 Euro pro Jahr.
Folgende Regeln müssen dabei eingehalten werden:
1. Ihr Projekt kommt vielen Altenburgern bzw. Bürgern aus dem Altenburger Umland zu Gute.
2. Ihr Projekt hat ein klares Ziel. Dieses Ziel muss auch in einem bestimmten Zeitrahmen umgesetzt werden.
3. Die Verwendung der finanziellen Mittel ist transparent zu dokumentieren.
4. Die Ewa fördert keine laufenden Betriebsausgaben.
5. Hinter jedem Antrag/Projekt steht eine detaillierte Konzeption.
6. Das Projekt muss im Netzgebiet der Ewa stattfinden.
7. Die Ewa fördert keine politischen Parteien und keine weltanschaulichen oder religiösen Organisationen.
Folgende Regeln sollten erfüllt werden:
1. In dem Projekt wird unser Leitmotiv „bei uns zu Hause“ gelebt.
2. Das Projekt verhilft neuen Ideen und Ansätzen zum Durchbruch.
3. In dem Projekt werden dem Nachwuchs neue Perspektiven aufgezeigt.
4. Die Ewa ist der Hauptsponsor aus dem Bereich Energieversorgung.
Zu folgenden Gegenleistungen verpflichtet sich der Begünstigte:
- Übergabe des Sponsoringvertrages in der Öffentlichkeit
- Nennung des Sponsors bei öffentlichen Veranstaltungen
- Logo der Ewa auf projektbezogenen Drucksachen
- Bannerwerbung bei Veranstaltungen
- Transparenter und nachvollziehbarer Nachweis der Mittelverwendung
- Dokumentation des Projektes zur weiteren Verwendung durch Ewa
Bewerbungsverfahren und Bewerbungsablauf:
Die Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH stellt jedes Jahr ein Budget für Sponsoringmaßnahmen zur Verfügung.
Projekte, die im Kalenderjahr 2019 gefördert werden sollen, müssen bis spätestens 13. Januar 2019 bei der Ewa beantragt werden (Poststempel). Eine Entscheidung erfolgt im März 2019. Alle Antragsteller werden schriftlich über diese informiert.
Der Antragsteller reicht den komplett ausgefüllten Antrag (Anlage 1) mit einer ausführlichen Projektskizze ein. Über die Verteilung der finanziellen Mittel wird ausschließlich auf der Basis des Antrages und der Projektskizze entschieden.
Die finanzielle Zusage wird grundsätzlich für ein Kalenderjahr gegeben. Es gibt auch bei wiederholten Projektzusagen pro Kalenderjahr keinen Anspruch auf eine Fortführung des Sponsorings durch die Ewa.
Fragen zum Projekt beantwortet Ihnen gern Frau Carola Blümel unter der Telefonnummer 03447 866-114 oder unter der E-Mail-Adresse: carola.bluemel@ewa-altenburg.de.
Sponsoren-Wegweiser der Ewa 2019 PDF-Datei
Antrag für das Sponsoringprojekt 2019 der Ewa „bei uns zu Hause“