Informationen gegen die Ausbreitung von Legionellen und zum Gesundheitsschutz
Im Zuge der Maßnahmen gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie Wohnungen, Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios, Vereinsheime eine längere Zeit nicht genutzt werden können.
Zum Schutz des Trinkwassers und gegen die Ausbreitung von Legionellen gibt es einige Maßnahmen zu beachten. Legionellen sind stächenförmige Bakterien und natürlicher Bestandteil aller Süßwässer. Sie wachsen vermehrt bei Temperaturen zwischen 30 und 45 Grad Celisius. Eine Infektion erfolgt vorrangig durch Inhalation von kontaminiertem lungengängigem Aerosol, z. B. beim Duschen.
Der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. rät zu folgender Vorgehensweise:
Zum Schutz des Trinkwassers sind die Vorgaben der DIN EN 806-5 und der DIN 1988-100 zu beachten.
Was heißt das für Sie?
Sollte abzusehen sein, dass Sie die Anlage bis auf weiteres nicht mehr benutzen, müssen Sie
- entweder den bestimmungsgemäßen Betrieb aufrechterhalten
- oder die Trinkwasser-Installation vorübergehend stilllegen (Betriebsunterbrechung).
Was ist der bestimmungsgemäße Betrieb?
Bestimmungsgemäßer Betrieb einer Trinkwasser-Installation bedeutet die Durchströmung, das heißt, die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne und anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten…) im Gebäude bzw. in der Wohnung.
Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Installation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne sichergestellt werden (z. B. wenn Sie in den Urlaub fahren und jemand Ihre Blumen gießt, sollte die Person alle Wasserhähne einmal pro Woche öffnen und das Wasser fließen lassen). Ein solcher bestimmungsgemäße Betrieb kann auch durch Spülarmaturen automatisch sichergestellt werden. Es gibt verschiedene Anbieter solcher Armaturen auf dem Markt.
Was bedeutet es, die Trinkwasser-Installation vorübergehend stillzulegen (Betriebsunterbrechung)?
Bei einer längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur
abzusperren. Ist eine Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es notwendig, die Anlage zu entleeren. Dies ist möglichst zu vermeiden, da durch die Entleerung auch Verschmutzungen und Verkeimungen in die Trinkwasser-Installation eingetragen werden können.
Wie wird eine Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb genommen?
Wenn Sie Ihren Betrieb wieder aufnehmen, müssen Sie auch die Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb nehmen. Hierzu genügt es üblicherweise, alle Entnahmestellen vollständig zu öffnen und das Wasser bis zur Temperaturkonstanz abfließen zu lassen. Dies können Sie leicht überprüfen, indem Sie Ihren Finger in den Wasserstrahl halten, bis sich die Temperatur des kalten Trinkwassers sich nicht mehr ändert.
Sollte Ihre Trinkwasser-Installation entleert oder länger als sechs Monate im befüllten Zustand belassen worden sein, beauftragen Sie bitte ein Fachinstallationsunternehmen zur sicheren Wiederinbetriebnahme der betroffenen Trinkwasser-Installation. Denn die Leitungen sind vor Inbetriebnahme ggf. erneut gründlich nach DIN EN 806-4 zu spülen.
Wie finden Sie ein Fachinstallationsunternehmen?
Die Ewa erteilt Auskunft über zugelassene und qualifizierte Installationsunternehmen (Vertragsinstallationsunternehmen).
Fragen Sie den Fachbetrieb Ihrer Wahl, ob dieser ein Vertragsinstallationsunternehmen im Sinne der Ortssatzung oder im Sinne der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Trinkwasser (AVBWasserV) ist, denn nur diese dürfen an der Trinkwasser-Installation arbeiten.