Senkung der Mehrwertsteuer für treue Kunden für das ganze Jahr 2020
Mit Zustimmung des Bundesrates am 29. Juni 2020 zur innerhalb des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes der Bundesregierung beschlossenen Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli wird die Ewa diese 1:1 an ihre Strom-, Gas- und Wärme-Kunden weitergeben. Somit profitieren Ewa-Kunden zu 100% von der Verringerung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 %.
Viele Kunden der Ewa können sich freuen: Die Ewa wird die Reduzierung der Mehrwertsteuer nicht nur für das zweite Halbjahr weitergeben, sondern für das gesamte Jahr 2020 gewähren. Voraussetzung dafür ist, dass der Tarifkunde im zweiten Halbjahr 2020 auch durch die Ewa versorgt wird.
Das heißt, die kompletten Jahresrechnungen 2020 an die Ewa-Tarifkunden werden die Mehrwertsteuer von 16% beinhalten. Eine Zwischenablesung der Zählerstände am 30. Juni 2020 ist für Abgrenzungszwecke somit nicht notwendig.
So spart ein Ewa-Stromkunde mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 1.800 kWh in der Grundversorgung ca. 16 Euro sowie ein Ewa-Gaskunde mit einem durchschnittlichen Erdgas-Jahresverbrauch von 20.000 kWh in der Grundversorgung ca. 41 Euro.
Kunden mit einer installierten registrierenden Leistungsmessung erhalten ihre monatlichen Rechnungen im Abrechnungszeitraum Juli bis Dezember 2020 mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 16%.
Darüber hinaus muss die Ewa auf ein veränderndes Marktumfeld reagieren und wird ab dem 1. Oktober 2020 die schon seit mehreren Jahren in den ergänzenden Bedingungen zur Strom- bzw. Gasgrundversorgungsverordnung festgeschriebene Gebühr von 3 Euro je Kasseneinzahlung und Medium (Strom, Gas, Wärme) erheben. Der gestiegene Aufwand für den Umgang mit Barmitteln macht nun eine Weitergabe der Kosten notwendig. Wir empfehlen als kostengünstige Alternative die Banküberweisung bzw. – noch komfortabler – das SEPA-Lastschriftmandat zu nutzen. Die Mitarbeiterinnen der Kundenbetreuung beraten Interessenten dazu gern persönlich oder per Telefon unter 03447 866-444. Ausgenommen von dieser Gebühr sind Kunden, die über einen Vorkassenzähler verfügen.