Besuch des Hallenbades nur mit „3-G“
Der Negativnachweis, Impfausweis oder die Genesenenbescheinigung müssen zusammen mit einem aktuell gültigen Lichtbildausweis am Einlass vorgezeigt werden.
Diese Testnachweise sind zulässig:
- Nachweis für Geimpfte: Impfausweis/EU COVID-19 Imperzertifikat/CovPass-App
- Nachweis für Genesene: Nachweisdokument durch Hausarzt oder Gesundheitsamt (bis max. 6 Monate)
- PCR Test: darf nicht älter als 48 Stunden sein
- Schnelltest von Teststationen: darf nicht älter als 24 h sein.
- Selbsttest zur Eigenanwendung: Durchführung vor Ort bei uns. Den Test können Sie entweder selbst mitbringen oder bei uns käuflich für 3,00 € erwerben. Bei Selbsttests vor Ort kann es an Tagen mit hohem Besucheraufkommen zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten Sie, wenn möglich, sich vorab in einem Testzentrum testen zu lassen.
- Für Schulkinder reicht es aus, wenn ein Nachweis der Schule über die regelmäßige Teilnahme an der Testung vorgelegt wird.
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres benötigen keinen Nachweis.
Altenburg. 18. Oktober 2021