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Prüfen Sie regelmäßig Ihre Elektroanlagen und Geräte?

Nur eine regelmäßige Überprüfung der Elektroanlagen schafft Sicherheit. Daher bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der Elektro-Innung Altenburger Land unseren E-Check an.

Der E-Check ist die anerkannte, normengerechte Prüfung aller elektrotechnischen Anlagen und Geräte im Haus bzw. in der Wohnung. Dieser dokumentiert Ihnen den ordnungsgemäßen Zustand nach einem festgelegten Prüfkatalog. Weitere Informationen zum E-Check finden Sie unter www.e-check.de.

Unser besonderer Service: Wir bezuschussen Ihren E-Check mit 47,60 Euro brutto (40,00 Euro netto).

Unseren Flyer zum E-Check finden Sie hier. (PDF)

Wie bekomme ich den Zuschuss?

  • Sie beauftragen einen Innungsbetrieb zur Durchführung des E-Checks.
  • Nach erfolgter Prüfung übergibt Ihnen der Innungsbetrieb den Gutschein mit der Bestätigung.
  • Unsere Mitarbeiterinnen der Kundenbetreuung lösen Ihren Gutschein ein. Der Zuschuss wird Ihnen bei der nächsten Jahresrechnung als Bonus gutgeschrieben.


Bitte beachten Sie die nachstehenden Bedingungen für das Einlösen Gutscheins.

Teilnehmende Innungsbetriebe

Gutscheine erhalten Sie nur von den folgenden Innungsbetrieben:

  • Bauer und Co. GmbH - GF Herr Roberto Bauer, Eisenberger Str. 9, Göhren
  • ELTRON Elektro GmbH - GF Herr Reiner Neunübel, Poststr. 3, 04626 Schmölln
  • Jürgen Schmidt Elektromeister, Am Marktsteigfeld Nr. 6, 04600 Altenburg
  • Elektro-Service Reichelt - Inh. Marcus Reichelt, Löhmigen Nr. 19, 04603 Nobitz
  • Elektro-Kratsch, Anger 7, 04617 Starkenberg/OT Kraasa
  • Elektro-Service GmbH, Herr Schmidtke, Lindenaustr. 19, 04600 Altenburg
  • K & W Energie- und Haustechnik GmbH, Franz-Mehring-Str. 5, 04600 Altenburg


Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss nicht die Gesamtkosten eines E-Checks deckt!

Bedingungen für das Einlösen des Gutscheins

  • Der Innungsbetrieb hat die Durchführung des E-Checks auf dem Gutschein bestätigt.
  • Innungsbetriebe sind Mitgliedsunternehmen der Elektro-Innung, die der Kreishandwerkerschaft Altenburger Land angehören.
  • Es muss ein Marktpartnervertrag zwischen Innungsbetrieb und Ewa zum Ausstellungsdatum bestehen.
  • Die angegebene Kundennummer bezieht sich auf eine Stromverbrauchsstelle in dem Objekt, in dem der E-Check durchgeführt wurde.
  • Der Gutschein gilt nur pro Hausanschluss und kann alle vier Jahre in Anspruch genommen werden.
  • Der Gutschein kann nicht bei Leeranlagen/Leerwohnungen eingelöst werden.
  • Voraussetzung für die Gutschrift ist ein mit der Ewa bestehendes Stromlieferverhältnis in einem Sondervertrag zum Zeitpunkt des E-Checks.
  • Die Gutschrift kann auch gewährt werden, wenn bis spätestens zwei Monate nach dem E-Check ein Stromliefervertrag in einem Sondervertrag abgeschlossen wird.
  • Die Gutschrift wird mit der nächsten Jahresrechnung/Schlussrechnung bei der angegebenen Kundennummer als Bonus verrechnet.
  • Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
  • Der Gutschein hat eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum.

Ihr Ansprechpartner

Kontakt:
Markus Vogt
Bereich:
Vertrieb/ Leiter Backoffice
Telefon:
03447 866-252
E-Mail:
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