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Produktmerkmale
Preisinformationen
Produktmerkmale

Ewa-Ersatzversorgung

Liefergebiet
Gas-Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH
Kundengruppe
Geschäftskunden

Die Ersatzversorgung für Erdgas erfolgt auf der Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV), sowie der Ergänzenden Bedingungen der Ewa.

Die Ersatzversorgung greift, wenn ein Lieferant nicht mehr liefern kann. Kunden in der Ersatzversorgung können jederzeit wechseln. Sie endet spätestens 3 Monate nach Lieferbeginn und geht bei Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden mit weniger als 10.000 kWh/Jahr in die Grundversorgung über. Ab einem Jahresverbrauch von 10.001 kWh erfolgt die Abmeldung beim Netzbetreiber.

Zukünftige Preisänderungen sind jeweils zum 1. und 15. eines Monats möglich. Die Änderung wird ausschließlich auf unserer Internetseite veröffentlicht. Eine briefliche Mitteilung erfolgt nicht.

Innerhalb der Ersatzversorgung erfolgt die Abrechnung des Gasverbrauches in der für den Kunden günstigsten Variante (Bestabrechnung).

Wir beliefern Sie im Rahmen der Ersatzversorgung zu nachfolgenden Preisen:

Preisinformationen

Ewa-Ersatzversorgung

Ihre Preise

Ersatzversorgungstarif 1
für einen Jahresverbrauch bis 9.600 kWh
Preise gültig ab 01.04.2024.
Netto
Brutto
Arbeitspreis
9,400
11,19
Cent/kWh
Grundpreis
72,000
85,68
Euro/Jahr
Ersatzversorgungstarif 2
für einen Jahresverbrauch ab 9.601 kWh
Netto
Brutto
Arbeitspreis
8,650
10,29
Cent/kWh
Grundpreis
144,000
171,36
Euro/Jahr
Ersatzversorgungstarif 3
für einen Jahresverbrauch ab 52.001 kWh
Netto
Brutto
Arbeitspreis
8,350
9,94
Cent/kWh
Grundpreis
300,000
357,00
Euro/Jahr
In den angegebenen Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer von 19% enthalten. Die Bruttopreise sind gerundet.

Weitere Informationen

Preisinformation
In den Netto-Arbeitspreisen sind die Energiesteuer (0,550 Ct/kWh), die Gasspeicherumlage (0,186 Ct/kWh), die Konzessionsabgaben gemäß § 2 Abs. 2 der Konzessionsabgabenverordnung (0,270 bzw. 0,220* Ct/kWh) und die CO2-Abgabe (0,8163 Ct/kWh) enthalten. Der Saldo der vorgenannten Preisbestandteile beträgt 1,8223 bzw. 1,7723 Ct/kWh netto.

Darüber hinaus sind im Nettogesamtpreis das Entgelt für die Energielieferung sowie die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb und - falls separat ausgewiesen - für Messung und Netzabrechnung enthalten (zu finden unter https://netze.ewa-altenburg.de/). Im Bruttopreis ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Umsatzsteuer beträgt regulär 19%. Für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 beträgt die Umsatzsteuer 7%.

* Konzessionsabgabe gem. Konzessionsabgabenordnung: Gemeinden bis 25.000 Einwohner 0,22 ct/kWh und bis 100.000 Einwohner 0,27 ct/kWh.
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