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Ihre Abwasser- und Einleitungsgebühren

Die für die Abwassergebührenerhebung in der Stadt Altenburg maßgebliche Satzung ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS). Die Neufassung dieser Satzung erfolgte am 9. Dezember 2021.

Ab dem 1. Januar 2022 werden folgende Gebühren erhoben:

Grundgebühr

Die Grundgebühr wird bei angeschlossenen Grundstücken nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Bei älteren Wasserzählern, die noch nicht den Vorgaben der Europäischen Messgeräterichtlinie 2014/32/EU (MID) entsprechen, ist der Nenndurchfluss (Qn) maßgebend. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses, bei alten Zählern nach der Summe des Nenndurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der erforderlich wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

Ab dem 1. Januar 2022 beträgt die Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss und bei Wasserzählern mit Nenndurchfluss:

Nenndurchfluss   Grundgebühr/Monat
bis Qn 2,5 = bis Q3 4 9,09 €
bis Qn 6,0 = bis Q3 10 21,82 €
bis Qn 10,0 = bis Q3 16 36,36 €
bis Qn 15,0 = bis Q3 25 54,54 €
bei größeren Zählern je weiterem m³/h Qn   3,64 €
bei größeren Zählern je weiterem m³/h Qn   2,19 €

 

Einleitungsgebühren

Die Einleitungsgebühren werden nach der Menge der Abwässer, getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Für jeden m² befestigte und angeschlossene Grundstücksfläche werden jährlich 0,5 m³ Niederschlagswasser berechnet.

Schmutzwassergebühr (Volleinleiter)

  

2,73 €/m³ Schmutzwasser

Schmutzwassergebühr (Teileinleiter)

 

1,60 €/m³ Schmutzwasser

Niederschlagswassergebühr

 

1,94 €/m³ Oberflächenwasser

 

Beseitigungsgebühr

Die Beseitigungsgebühr wird nach dem Rauminhalt des Fäkalschlammes berechnet, der von den nicht angeschlossenen Grundstücken und aus den Grundstückskläranlagen angeschlossener Grundstücke abtransportiert wird. Der Rauminhalt wird mit einer geeigneten Messeinrichtung festgestellt.

Beseitigungsgebühr 

 

                              45,69 €/m³    Fäkalschlamm

 

Starkverschmutzerzuschlag

Bei Grundstücken, über die der öffentlichen Einrichtung gewerbliches, industrielles oder sonstiges nicht häusliches Abwasser zugeleitet wird, das überdurchschnittlich verschmutzt ist, wird zusätzlich zur Einleitgebühr ein Starkverschmutzerzuschlag erhoben.

Näheres regelt § 16 der Neufassung der  Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 9. Dezember 2021.

Hinweis
Die oben genannten Gebühren für Abwasser dienen nur zu Informationszwecken und haben keinen Anspruch auf Richtigkeit. Die Abrechnungsgrundlage sind die Satzungen der Stadt Altenburg. Über diesen Link: Satzungen Stadt Altenburg gelangen Sie auf die aktuellen Satzungen der Stadt Altenburg.

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