Ihre Trinkwassergebühren
Die für die Trinkwassergebührenerhebung in der Stadt Altenburg maßgebliche Satzung ist die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS). Die letzte Änderung dieser Satzung erfolgte durch die 6. Satzung zur Änderung und Ergänzung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung vom 26. November 2021.
Ab dem 1. Januar 2022 werden folgende Gebühren der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung vom 26. November 2021 erhoben.
Grundgebühr
Ab dem 1. Januar 2022 beträgt die Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss und bei Wasserzählern mit Nenndurchfluss:
Nenndurchfluss | Grundgebühr/Monat zzgl. der gesetzlichen USt |
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bis Qn 2,5 | = bis Q3 4 | 15,00 € |
bis Qn 6,0 | = bis Q3 10 | 36,00 € |
bis Qn 10,0 | = bis Q3 16 | 60,00 € |
bis Qn 15,0 | = bis Q3 25 | 90,00 € |
bei größeren Zählern je weiterem m³/h Qn |
6,00 € |
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bei größeren Zählern je weiterem m³/h Q3 |
3,84 € |
Mengengebühr
Die Trinkwassergebühr beträgt 2,48 €/m³ entnommenen Wassers zzgl. der gesetzlichen USt.
Hinweis
Die oben genannten Gebühren für Wasser und Abwasser dienen nur zu Informationszwecken und haben keinen Anspruch auf Richtigkeit. Die Abrechnungs-grundlage sind die einzelnen Satzungen der Stadt Altenburg. Über diesen Link: Satzungen Stadt Altenburg gelangen Sie auf die aktuellen Satzungen der Stadt Altenburg.