Ewa-Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung für Erdgas erfolgt auf der Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV), sowie der Ergänzenden Bedingungen der Ewa.
Die Ersatzversorgung greift, wenn ein Lieferant nicht mehr liefern kann. Kunden in der Ersatzversorgung können jederzeit wechseln. Sie endet spätestens 3 Monate nach Lieferbeginn und geht bei Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden mit weniger als 10.000 kWh/Jahr in die Grundversorgung über. Ab einem Jahresverbrauch von 10.001 kWh erfolgt die Abmeldung beim Netzbetreiber.
Zukünftige Preisänderungen sind jeweils zum 1. und 15. eines Monats möglich. Die Änderung wird ausschließlich auf unserer Internetseite veröffentlicht. Eine briefliche Mitteilung erfolgt nicht.
Innerhalb der Ersatzversorgung erfolgt die Abrechnung des Gasverbrauches in der für den Kunden günstigsten Variante (Bestabrechnung).
Wir beliefern Sie im Rahmen der Ersatzversorgung zu nachfolgenden Preisen:
Preisblatt gültig ab 01.04.2024 für die Ersatzversorgung (PDF)
Preisblatt gültig ab 01.01.2024 bis 31.03.2024 für die Ersatzversogung (PDF)
Preisblatt gültig ab 01.10.2023 bis 31.12.2023 für die Ersatzversogung (PDF)
Preisblatt gültig ab 01.03.2023 bis 30.09.2023 für die Ersatzversorgung (PDF)
Preisblatt gültig ab 01.01.2023 bis 28.02.2023 für die Ersatzversorgung (PDF)
Preisblatt gültig ab 15.10.2022 bis 31.12.2022 für die Ersatzversorgung (PDF)
Preisblatt gültig ab 01.08. bis 14.10.2022 für die Ersatzversorgung (PDF)
Datenschutzinformation (PDF)
Ewa-Ersatzversorgung
Ihre Preise
Weitere Informationen
Darüber hinaus sind im Nettogesamtpreis das Entgelt für die Energielieferung sowie die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb und - falls separat ausgewiesen - für Messung und Netzabrechnung enthalten (zu finden unter https://netze.ewa-altenburg.de/). Im Bruttopreis ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Umsatzsteuer beträgt regulär 19%. Für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 beträgt die Umsatzsteuer 7%.
* Konzessionsabgabe gem. Konzessionsabgabenordnung: Gemeinden bis 25.000 Einwohner 0,22 ct/kWh und bis 100.000 Einwohner 0,27 ct/kWh.