Ewa-Grundversorgung 1)
Die Grundversorgung für den Haushaltbedarf und für den gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf erfolgt auf der Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV), sowie der Ergänzenden Bedingungen der Ewa.
Innerhalb der Grundversorgung erfolgt die Abrechnung des Gasverbrauches in der für den Kunden günstigsten Variante (Bestabrechnung).
Wir beliefern Sie im Rahmen der Grundversorgung zu nachfolgenden Preisen:
Preisblatt gültig ab 01.01.2025 für die Grundversorgung (PDF)
Preisblatt gültig ab 01.04.2024 bis 31.12.2024 für die Grundversorgung (PDF)
Preisblatt gültig ab 01.01.2024 bis 31.03.2024 für die Grundversorgung (PDF)
Preisblatt gültig ab 01.10.2023 bis 31.12.2023 für die Grundversorgung (PDF)
Preisblatt gültig ab 01.01.2023 bis 30.09.2023 für die Grundversorgung (PDF)
Datenschutzinformation (PDF)
Ewa-Grundversorgung
Ihre Preise
Weitere Informationen
Darüber hinaus sind im Nettogesamtpreis das Entgelt für die Energielieferung sowie die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb und - falls separat ausgewiesen - für Messung und Netzabrechnung enthalten (zu finden unter https://netze.ewa-altenburg.de/). Im Bruttopreis ist zusätzlich die Umsatzsteuer enthalten. Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Umsatzsteuer beträgt regulär 19%. Für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 beträgt die Umsatzsteuer 7%.
* Konzessionsabgabe gem. Konzessionsabgabenordnung: Gemeinden bis 25.000 Einwohner 0,22 ct/kWh und bis 100.000 Einwohner 0,27 ct/kWh.